Unsere Schulassistenz – Für mehr Teilhabe im Unterricht
Professionelle Schulbegleitung für Kinder mit Behinderung oder sonderpädagogischem Förderbedarf
Unsere Inklusionsassistenz richtet sich an Schüler*innen mit körperlicher, geistiger oder seelischer Beeinträchtigung. Sie erhalten durch uns die individuelle Unterstützung, die sie für einen erfolgreichen Schulbesuch benötigen.
Leistungsspektrum unserer Schulbegleiter*innen:
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Lernassistenz & Hilfe bei Arbeitsaufträgen im Unterricht
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Strukturierungshilfen, Konzentrationsförderung, Zeitmanagement
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Assistenz bei Pflege, Toilettengängen, Essenssituationen
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Soziale Integration in die Klassengemeinschaft
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Begleitung auf Ausflügen, Klassenfahrten, Schulpraktika
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Schulwegbegleitung bei Bedarf
Unsere Arbeit basiert auf einem ressourcenorientierten Ansatz – wir stärken, was da ist, und fördern das, was gebraucht wird.
Gemeinsam finden wir die passende Unterstützung für Ihr Kind.
Interaktionen mit Klassenkameraden und Schule
Missverständnisse vermeiden und bei Konflikten vermitteln
Berührungsängste abbauen
Abstimmung mit Lehrkräften
die Teilhabe an Schulaktivitäten ermöglichen
die Mobilität fördern (z. B. Toilettengänge, Hände waschen, Mittagessen)
Strukturierungs- und Orientierungshilfen geben
Ressourcen erkennen und ausbauen
Häufige Fragen zur Schulbegleitung (FAQ)
Eine Schulbegleitung kann beantragt werden, wenn ein Kind oder Jugendlicher aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung nicht ohne Unterstützung am Unterricht teilnehmen kann. Voraussetzung ist in der Regel eine anerkannte Behinderung oder ein sonderpädagogischer Förderbedarf – etwa bei Autismus, ADHS, Entwicklungsverzögerungen oder körperlichen Einschränkungen.
Ob ein Anspruch besteht, wird vom zuständigen Jugend- oder Sozialamt geprüft. Wir unterstützen Sie gerne bei der Klärung!
Unsere Schulassistenzen begleiten Schüler*innen individuell im Schulalltag – sowohl im Unterricht als auch darüber hinaus. Sie unterstützen unter anderem bei:
- der Bearbeitung von Aufgaben im Unterricht
- der Orientierung im Schulgebäude und im Tagesablauf
- sozialen Interaktionen und der Integration in die Klassengemeinschaft
- pflegerischen Tätigkeiten (z. B. Toilettengang, Essenssituation)
- der Teilnahme an Ausflügen, Praktika oder Klassenfahrten
Wichtig: Die Schulassistenz ersetzt keine Lehrkraft oder therapeutische Fachkraft, sondern ergänzt das bestehende Unterstützungssystem.
Der Antrag auf Schulbegleitung wird beim zuständigen Jugend- oder Sozialamt gestellt – abhängig davon, ob eine seelische (nach § 35a SGB VIII) oder körperliche/geistige Behinderung (nach § 112 SGB IX) vorliegt.
Der Ablauf ist wie folgt:
- Erstberatung durch uns – wir klären gemeinsam den Unterstützungsbedarf.
- Einholung ärztlicher oder fachlicher Stellungnahmen (z. B. vom Kinderarzt, Schulpsychologischen Dienst, Therapeuten).
- Ausfüllen des Antragsformulars – wir helfen Ihnen bei jedem Schritt.
- Einreichung beim Amt – anschließend erfolgt die Prüfung und ggf. Bewilligung.
- Je nach Träger und Falllage kann die Bearbeitung einige Wochen dauern – daher empfehlen wir eine frühzeitige Kontaktaufnahme.
Die Kosten für eine genehmigte Schulbegleitung werden in der Regel vollständig von öffentlichen Trägern übernommen – also vom Jugendamt oder Sozialamt. Es entstehen den Eltern keine eigenen Kosten.
Auch für die Ferienzeiten wird die Stelle bei uns tariflich weiter vergütet – ein Pluspunkt für unsere Mitarbeitenden.
Ja, Schulassistenz ist sowohl an Regel- als auch an Förderschulen möglich. Auch an Schulen mit Förderschwerpunkten wie geistige Entwicklung, körperlich-motorische Entwicklung oder sozial-emotionale Entwicklung begleiten wir Kinder und Jugendliche individuell im Schulalltag.
Sobald die Finanzierung durch den Kostenträger bewilligt ist, bemühen wir uns um eine zügige Einsatzplanung. Dank unseres erfahrenen Teams können wir viele Einsätze kurzfristig organisieren – abhängig vom Bedarf und Standort.
Auch Schulassistenzen können erkranken oder aus persönlichen Gründen kurzfristig ausfallen. In solchen Fällen bemühen wir uns um eine Vertretung. Sollte dies nicht sofort möglich sein, informieren wir Sie und die Schule frühzeitig.
Unsere Schulassistenzen arbeiten eng und respektvoll mit Lehrkräften, Schulsozialarbeit und der Schulleitung zusammen. Dabei stimmen wir unsere Unterstützung individuell auf die Bedürfnisse des Kindes und den schulischen Alltag ab.
Ziel ist immer: ein förderliches Miteinander und eine gelingende Integration in die Klassengemeinschaft.
Ihre Ansprechpartnerin für Beratung, Antragstellung und Einsatzplanung ist:
Nicole Hasse
Koordination Schulassistenz
05241 222916-30
n.hasse@kolping-inklusionsassistenz.de
